Methodische Hinweise

Das Bürgergeld-Bingo stellt das Existenzminimum vereinfacht dar. Die Komplexität der Regelbedarfsermittlung kann hier nicht vollständig abgebildet werden. Der Regelbedarf verändert sich mit der personellen Zusammensetzung des Haushalts. Zudem kommen in manchen Haushalten Mehrbedarfe und Einmalleistungen hinzu. Andere Haushalte wiederum haben z.B. durch Leistungskürzungen faktisch nicht einmal den Regelbedarf zur Verfügung. Für Erwerbstätige im Bürgergeld gilt, dass sie durch ihre Hinzuverdienstmöglichkeiten in jedem Fall mehr Geld haben als Bürgergeldempfänger*innen ohne Erwerbseinkommen.

Dazu einige Erläuterungen:

563 Euro – das ist die Summe, die im Jahr 2024 einem alleinlebenden Erwachsenen als Lebensunterhalt ohne Miet- und Heizkosten pro Monat zusteht, wenn sie oder er hilfebedürftig ist. In größeren Haushalten liegen die Regelbedarfe der einzelnen Personen niedriger. So erhält ein Paar 506 Euro pro Person, für Kinder sind monatliche Regelbedarfe von 357 Euro (0-5 Jahre), 390 Euro (6-13 Jahre) bzw. 471 Euro (14-17 Jahre) vorgesehen. Zu diesen Regelbedarfen kommen die Kosten der Unterkunft. Sie werden vom Jobcenter übernommen, allerdings nur soweit sie als angemessen gelten. Das Jobcenter zahlt außerdem Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Zu den Regelbedarfen kommen in bestimmten Fällen noch Mehrbedarfe oder einmalige Leistungen hinzu. Mehrbedarfe können z.B. Schwangere, Alleinerziehende oder Personen, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung benötigen, geltend machen. Einmalige Leistungen können etwa für die Erstaustattung eines neugeborenen Kindes oder für die Anfertigung medizinisch notwendiger orthopädischer Schuhe beantragt werden. Im Allgemeinen müssen notwendige Anschaffungen, z.B. für eine Waschmaschine oder einen Computer, aber aus dem Regelbedarf geleistet werden.

Für Kinder und Jugendliche sowie Schülerinnen bis zum 25. Lebensjahr sind außerdem Bildungs- und Teilhabeleistungen vorgesehen, z.B. für den persönlichen Schulbedarf, für das Essen in Schule oder Kita, für ganz- und mehrtägige Schulausflüge, für die Mitgliedschaft in Sportvereinen. Die Leistungen aus diesem Bildungs- und Teilhabe-Paket erreichen allerdings nach bisherigen Erfahrungen nur einen Teil der bedürftigen Kinder und Jugendlichen.

Neben Haushalten, die für ihre besonderen Bedarfe etwas mehr Geld bekommen, gibt es Haushalte, die faktisch nicht einmal über das gesetzliche Existenzminimum verfügen, z.B. wenn aus dem Regelbedarf Darlehen abbezahlt werden müssen, wenn die Miete nicht vollständig übernommen wird oder das Jobcenter eine Leistungsminderung von bis zu 30 Prozent vornimmt.