Grundsicherungsbingo ist ein Spiel mit ernstem Hintergrund. Wer es spielt und wirklich alle Ausgaben des täglichen Lebens berücksichtigt, merkt schnell, wie knapp das Monatsbudget von 563 Euro bemessen ist. Wie ernährt man sich ausgewogen von 6,50 Euro am Tag? Wie bleibt man mobil, wenn die Grundsicherung nicht für ein Deutschlandticket reicht, geschweige denn für den Unterhalt eines Autos? Wie stemmt man nötige Zusatzausgaben, sei es für eine Brille, für eine medizinische Therapie oder eine Stromnachzahlung?
In der Debatte um die richtige Höhe des Regelbedarfs, geht es um eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Staates. Die Grundsicherung soll allen Menschen ein Leben in Würde ermöglichen. Sie muss die physische Existenz, aber auch ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe garantieren.
Deshalb sind die Anforderungen an die Berechnung des Regelbedarfs hoch. Das Bundesverfassungsgericht fordert, dass das Existenzminimum transparent, sachgerecht und realitätsgerecht ermittelt wird. Leider ist das Gegenteil der Fall. Die Höhe der Grundsicherung wurde in Teilen willkürlich, fehlerhaft und lebensfern berechnet:
- Das Existenzminimum wird aus den statistisch erfassten Konsumausgaben der Bevölkerung im unteren Einkommensbereich abgeleitet („Statistikmodell“). Dabei wird jedoch nicht sichergestellt, dass die Vergleichsgruppe nicht selbst schon von Armut betroffen ist. Es entstehen statistische Zirkelschlüsse. Für Erwachsene werden die einkommensschwächsten 15 Prozent, für Kinder die einkommensschwächsten 20 Prozent der Haushalte zum Vergleich genommen. Diese Festlegung ist willkürlich.
- Entgegen den Prinzipien des Statistikmodells streicht der Gesetzgeber bestimmte Konsumausgaben aus der Rechnung. So wird Grundsicherungsbeziehenden zum Beispiel kein Geld für Haustiere, Weihnachtsbäume, Regenschirme, Malstifte oder Speiseeis zugestanden. Das ist beliebig und statistisch unsauber. Das Verfahren führt zu einer empfindlichen Kürzung der Grundsicherung um etwa ein Viertel.
- Hohe Einmalausgaben, die etwa entstehen, wenn eine kaputte Waschmaschine oder ein Computer ersetzt werden muss, können aus der Grundsicherung kaum bestritten werden. Dafür sind nur minimale monatliche Euro-Beträge vorgesehen, die über Jahre hinweg angespart werden sollen. Das ist ein lebensferner Ansatz, der in keinem armen Haushalt funktioniert.
Die letzte Erhöhung des Bürgergeldes geschah zum 1. Januar 2024. Seitdem erleben Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, trotz Inflation nur Nullrunden. Ihre Kaufkraft sinkt weiter und die existenziellen Bedarfslücken wachsen.
Wir sagen, das Bürgergeld reicht nicht und muss von Grund auf neu berechnet werden! Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, das Existenzminimum transparent, sachgerecht und realitätsnah zu ermitteln. Dies darf nicht hinter verschlossenen Türen geschehen, sondern muss Organisationen und Fachleute aus der Zivilgesellschaft einbeziehen. Insbesondere fordern wir dazu auf, auch Menschen mit Armutserfahrung als Expertinnen und Experten zu beteiligen, damit das Bürgergeld nicht weiter an der Lebensrealität der darauf angewiesenen Menschen vorbeigeht!
Diakonie Deutschland
Evangelischer Verband Kirche Wirtschaft Arbeitswelt (KWA)
Armutsnetzwerk e.V.
Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt der Evang.-Luth. Kirche in Bayern (kda)
Ausführliche Positionen und Studien zu diesem Thema:
https://kda-bayern.de/buergergeld-bingo